Jährliches Dokument

Jährliches Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund verschiedener kapitalmarkt- und wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 sowie seither nach dessen Abschluss folgende Informationen veröffentlicht:

Geschäftsberichte des GILDEMEISTER-Konzerns

Geschäftsbericht 2008 vom 12.03.2009

PDF Download (2,7 MB)

Geschäftsbericht 2009 vom 19.03.2010

PDF Download ( 3,6 MB)


Jahresabschlüsse der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Jahresabschluss 2008 vom 12.03.2009

PDF Download (1,4 MB)

Jahresabschluss 2009 vom 19.03.2010



Disclaimer

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Stand: 23. März 2010

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Kontakt

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Telefon: +49 (0) 52 05 / 74 - 30 28
Telefax: +49 (0) 52 05 / 74 - 32 73
E-mail: ir@gildemeister.com

Frank Ossenschmidt
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Telefax: +49 (0) 52 05 / 74 - 32 73
E-mail:ir@gildemeister.com