Directors’ Dealings

Gemäß § 15a WpHG sind Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen von Emittenten verpflichtet, Erwerbe und Veräußerungen u. a. von Aktien oder anderen Wertpapieren des Emittenten diesem sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Sodann ist der Emittent verpflichtet, eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen. Dies wird auch in dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen. Die entsprechenden Mitteilungen der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft finden Sie hier:

19.12.2008 | Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG


Datum: 30.10.2008
Name: Hans Henning Offen
Funktion: Vorsitzender des Aufsichtsrat
Art und Ort der Transaktion: Erwerb von Aktien, Frankfurt
Stückzahl: 10.000
Währung: EUR
Kurs/Preis: 7,55
Geschäftsvolumen: EUR 75.500,–


Kontakt

Public Relations:
Tanja Figge
Telefon: +49 (0) 52 05 / 74 - 3001
Telefax: +49 (0) 52 05 / 74 - 3081
E-Mail: info@gildemeister.com

Ulrike Schmitt
Telefon: +49 (0) 52 05 / 74 - 30 07
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